Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach Gegenstandswert (bzw. Streit- oder Verfahrenswert) auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in seiner jeweils gültigen Fassung bzw. aufgrund Gebührenvereinbarung.
Bei Mittellosigkeit vertreten wir auch nach Vorlage eines Beratungshilfescheines bzw. bei gerichtlicher Vertretung im Rahmen von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe über die Staatskasse.
Besteht eine Rechtschutzversicherung übernehmen wir, falls gewünscht, die Korrespondenz und rechnen ggf. auch direkt mit der Versicherung ab, sofern Deckungszusage von dort zuvor erteilt wurde.